BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung BMHS4. Abschnitt Besondere Bestimmungen3. Unterabschnitt Abschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen (ausgenommen die Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen)§ 31

§ 31Klausurprüfung

In Kraft seit 01. November 2024
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