BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung BMHS4. Abschnitt Besondere Bestimmungen1. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt (einschließlich des Aufbaulehrganges)§ 26

§ 26Mündliche Prüfung

In Kraft seit 02. Juni 2023
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