BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung BMHS4. Abschnitt Besondere Bestimmungen1. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt (einschließlich des Aufbaulehrganges)§ 24

§ 24Diplomarbeit

In Kraft seit 01. September 2012
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