§ 23 Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ — Prüfungsordnung AHS
Gliederung
3. Abschnitt Hauptprüfung
2. Unterabschnitt Klausurprüfung
§ 23 Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“
(1) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit einer praktischen und einer theoretischen Aufgabe schriftlich vorzulegen.
(2) Die Arbeitszeit hat 420 Minuten zu betragen. Sie ist für eine Pause in angemessener Dauer zu unterbrechen.
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