BundesrechtVerordnungen42. Nachtrag zum Arzneibuch

42. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 03. Mai 2012
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.1, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.1, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 7.1 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.