Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Vorwort
§ 1
Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.