BundesrechtVerordnungenVerwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

In Kraft seit 01. Mai 2012
Up-to-date

§ 1

Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.