§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2012 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.