§ 41 Verifikation von VLT-Servern — Automatenglücksspielverordnung
Gliederung
4. Teil Sonderbestimmungen für VLT-Systeme
§ 41 Verifikation von VLT-Servern
Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten, gilt § 24 Abs. 2 und 3 sowie 6 für VLT-Server sinngemäß.
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