BundesrechtVerordnungen41. Nachtrag zum Arzneibuch

41. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 25. Februar 2012
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung der revidierten Monographie „Immunglobulin vom Menschen zur intravenösen Anwendung" mit den dazugehörigen revidierten Methoden „2.6.20 Anti-A- und Anti-B-Hämagglutinine“ und „2.6.26 Prüfung auf Anti-D-Antikörper in Immunglobulin vom Menschen“ des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die entsprechende bisher im Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe Grundwerk 2011, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Monographie mit den dazugehörigen Methoden, die durch die revidierte Monographie mit den dazugehörigen revidierten Methoden gemäß § 1 ersetzt wird, wird außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.