§ 31 Wert einer fremden Währung — Eröffnungsbilanzverordnung
Rückverweise
Wird ein Wert in fremder Währung geführt, so ist dieser zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzkurs der EZB) mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Euro umzurechnen.
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