Die mit Stichtag 31. Dezember 2012 gehaltenen aktiven Finanzinstrumente, Finanzschulden, Währungstauschverträge und sonstige derivative Finanzinstrumente des Bundes sind mit zumindest folgenden Inhalten in die Haushaltsverrechnungssysteme ab dem 1. Jänner 2013 zu übernehmen:
1. Bezeichnung der Finanzinstrumente,
2. Klassifizierung in
a) aktive bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente,
b) aktive zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente,
c) Wertpapiere der Republik Österreich,
d) Finanzschulden,
e) Forderungen aus Währungstauschverträgen,
f) Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen und
g) sonstige derivative Finanzinstrumente,
3. Tag der Anschaffung (Laufzeitbeginn),
4. Erfüllungstag (Tilgungstermin),
5. Kupontermin,
6. Nominalbetrag,
7. Einzahlungen bei Begebung einer Finanzschuld,
8. Anschaffungskosten von aktiven Finanzinstrumenten,
9. Termine für Teiltilgungen,
10. Beträge von Teiltilgungen und
11. Provisionen und Spesen eines Finanzinstrumentes.
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