Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist für wesentliche Beträge eine zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge gemäß § 40 Abs. 1 und Abs. 5 BHV 2013 zum 31. Dezember 2012 vorzunehmen. Diese Abgrenzungen sind auf den in der Kontenplanverordnung 2013 vorgesehenen aktiven und passiven Bestandskonten auszuweisen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise