Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:
1. „Eudamed“: die Europäische Datenbank für Medizinprodukte gemäß dem Beschluss der Kommission (2010/227/EU) vom 19. 04. 2010 (ABl. L Nr. 102 vom 23. 04. 2010, S 45);
2. „Register“: das von der Gesundheit Österreich GmbH geführte Register für Medizinprodukte;
3. „Benannte Stelle“: eine Stelle gemäß § 2 Abs. 16 MPG.
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