Rückverweise
Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wird folgendermaßen gebildet:
Die ermittelte Volkszahl der Gemeinden wird
bei Gemeinden mit höchstens 10 000 Einwohnern mit
1 41/67,
bei Gemeinden mit 10 001 bis 20 000 Einwohnern mit
1 2/3,
bei Gemeinden mit 20 001 bis 50 000 Einwohnern und
bei Städten mit eigenem Statut mit höchstens 50 000 Einwohnern mit
2
und bei Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern und der Stadt Wien mit
2 1/3
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