§ 1a — Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen
Abweichend von § 1 zweiter Satz gilt, dass im Zeitraum zwischen 16. März 2026 und 12. April 2026 Preiserhöhungen nur an jedem Montag, Mittwoch und Freitag jeweils um 12.00 Uhr zulässig sind.
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