BundesrechtVerordnungen37. Nachtrag zum Arzneibuch

37. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 04. Januar 2011
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.7, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, sechste Ausgabe 2008, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.7, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 6.7 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.