BundesrechtVerordnungenSection Control-Messstreckenverordnung Amras

Section Control-Messstreckenverordnung Amras

In Kraft seit 15. Dezember 2010
Up-to-date

§ 1

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird – aufgrund der Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Nordröhre der Einhausung Amras in beiden Fahrtrichtungen - der Abschnitt zwischen km 73,70 und km 74,63 der Richtungsfahrbahn Bregenz der A 12 Inntal Autobahn festgelegt.

§ 2

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.