§ 8 Öffentlichkeitsarbeit — Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes
Rückverweise
Über konkrete Angelegenheiten der Aufgabenerfüllung sind Auskünfte an Medien – sofern der Beirat nichts Anderes beschließt – dem Vorsitz vorbehalten; der Beirat kann in solchen Angelegenheiten jedoch auch Vertraulichkeit vereinbaren.
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