§ 5 Wahlordnung — Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen
Rückverweise
Die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates erfolgt jährlich in freier, gleicher und geheimer Wahl im vierten Quartal jeden Jahres. Verfügt eine Ausbildungseinrichtung über mehrere Standorte, ist für jeden Standort ein eigener Vertrauensrat zu wählen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden