BundesrechtVerordnungen36. Nachtrag zum Arzneibuch

36. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 07. September 2010
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.6, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, sechste Ausgabe 2008, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.6, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Der Nachtrag 6.6 wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.