| Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
| 1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
| 2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – |
| 3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
| 4. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
| 5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Mitarbeit bei der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
| 6. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
| 7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen | Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen |
| 8. | Kenntnis der Werk- (Metalle, Legierungen) und Hilfsstoffe, ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
| 9. | Lesen, Interpretieren und Anfertigen von einfachen Skizzen und Werkzeichnungen | Lesen, Interpretieren und Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen sowie gießgerechtes Überarbeiten von Gussteilzeichnungen (Formschräge, Formteilung, Schrumpf- und Bearbeitungszugaben) | Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiser-berechnungen |
| 10. | Lesen von technischen Unterlagen wie z. B. Plänen, Bedienungsanleitungen, Handbüchern, Wartungsanleitungen | Grundkenntnisse des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) | Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) |
| 11. | Grundausbildung in der Werkstoffbearbeitung wie z. B. Sägen, Feilen, Drehen, Bohren, Schleifen, Messen und Anreißen | – |
| 12. | – | Kenntnis des Herstellens von einschlägigen unlösbaren Verbindungen (wie z. B. Gasschmelzschweißen, Schutz-gasschweißen, Elektroschweißen) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung | – |
| 13. | – | Anwenden von Trenntechniken wie z. B. Trennen mit Winkelschleifern, Brennschneidern unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung | Grundkenntnisse des Robotereinsatzes in Gießereien |
| 14. | Grundkenntnisse der Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen | Kenntnis der praktischen Prüfung von Werk- und Hilfsstoffen mittels chemischer und physikalischer Prüfverfahren wie z. B. Sandkontrolle und Härteprüfungen | – |
| 15. | Grundkenntnisse der verschiedensten Formgebungs-technologien und deren Anwendungen für den Metallguss | Kenntnis der Formgebungstechnologien und deren Anwendungen wie z. B. Handformtechnik, Maschinenformtechnik, Dauerformen, Feinguss, Kokillen- und Druckguss | – |
| 16. | Grundkenntnisse der Anschnitt- und Speisertechnik | Mitarbeit beim Anwenden der Anschnitt- und Speisertechnik (gerichtete Erstarrung, Kühlkokillen sowie das Setzen von Form- und Kernentlüftungen) | Grundkenntnisse der Erstarrungssimulation |
| 17. | Grundkenntnisse der Modellwerkstoffe und -einrichtungen | Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen | – |
| 18. | Grundkenntnisse der Form- und Kern-werkstoffe | Kenntnis der Aufbereitung, Verarbeitung und Prüfung von Form- und Kernwerkstoffen | – |
| 19. | Herstellen einfacher Formen und Kerne | Herstellen von mehrteiligen Formen, Formbehelfen und schwierigen Kernen | Herstellen von komplizierten Formen, Kernen und Kernstücken |
| 20. | Mitarbeit beim Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Ver-klammern, Beschweren) der Formen | Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen | – |
| 21. | Grundkenntnisse des Schmelzens, Legierens und den Schmelzbehandlungen metallischer Gusswerkstoffe | Kenntnis der Schmelz- und Warmhalteeinrichtungen sowie deren Funktion (zB Elektroöfen, Kupolöfen, Flammöfen, Lichtbogenöfen, Induktionsöfen) | – |
| 22. | Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen | Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen |
| 23. | Grundkenntnisse der Vergießtechniken | Vorbereiten des Gießprozesses wie zB Gießtemperatur, Gießzeit, Pfannenmanagement sowie Abschlacken und Abgießen der Formen und Beachtung der Anweisungen und Vorschriften | Kenntnis des Schmelztransportes, Pfannenmanagements und der Gieß-vorrichtungen |
| 24. | Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen | – | – |
| 25. | Kenntnis des Nach-bearbeitens der Gussteile wie z. B. Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten sowie der mechanischen Bearbeitung | Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten | – |
| 26. | – | Kenntnis der Oberflächen- und Wärmebehandlung von Gussteilen | – |
| 27. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik | Kenntnis der Pneumatik und Hydraulik |
| 28. | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | Mitarbeit beim Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen | Anlagenspezifische Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik |
| 29. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV | Protokollieren und grafisches Auswerten von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV | – |
| 30. | Kenntnis des Entstehens und Vermeidens von Gussfehlern sowie des Beurteilens (wie z. B. auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit) von Gussteilen | Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern |
| 31. | Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements | Mitarbeit bei der Qualitätssicherung wie z. B. von Gusskontrollen auf Maßhaltigkeit, Härte, Oberflächenbeschaffenheit und Dichte | Durchführen von speziellen Qualitäts-sicherungsmaßnahmen wie z. B. Schliff-kontrollen, Ultra-schallprüfungen oder Radioskopie |
| 32. | Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie Hinweise über die Gefahren beim Transport | Umgang mit Hebe- und Transport-einrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren | – |
| 33. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke |
| 34. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – |
| 35. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
| 36. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere des Brandschutzes sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
| 37. | Grundkenntnisse der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
| 38. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
| 39. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) |
| 40. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |