(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
1. Werkstoffe,
2. Roh- und Hilfsstoffe,
3. Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
4. Fertigungstechniken,
5. Arbeitsverfahren.
(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
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