(1) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des Grundmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Grundmodul Glasbautechnik |
| 1. | Lehrbetrieb |
| 1.1 | Das Leistungsangebot des Lehrbetriebs kennen |
| 1.2 | Die Abläufe im Lehrbetrieb und die Organisation des Lehrbetriebes kennen und sich danach verhalten |
| 1.3 | Den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung (Rechtsform des Unternehmens) und andere betriebsrelevante Rechtsvorschriften kennen und sich danach verhalten |
| 1.4 | Die betrieblichen Risiken sowie deren Verminderung und Vermeidung kennen und sich entsprechend verhalten |
| 1.5 | Die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements kennen und anwenden |
| 1.6 | Die Betriebs- und Hilfsmittel (Maschinen, Geräte etc.) funktionsgerecht anwenden, warten und pflegen |
| 2. | Lehrlingsausbildung |
| 2.1 | Die sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen des Lehrlings und des Lehrbetriebs (§§ 9 und 10 des BAG) kennen |
| 2.2 | Inhalt und Ziel der Ausbildung kennen |
| 2.3 | Über Grundkenntnisse zu den aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften verfügen |
| 3. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
| 3.1 | Methodenkompetenz, zB: Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
| 3.2 | Soziale Kompetenz, zB: in Teams arbeiten, etc. |
| 3.3 | Personale Kompetenz, zB: Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
| 3.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
| 3.5 | Arbeitsgrundsätze, zB: Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
| 3.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden zu stehen |
| 4. | Fachausbildung |
| 4.1 | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
| 4.2 | Über Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung verfügen |
| 4.3 | Mitarbeit bei der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
| 4.4 | Über Kenntnisse der Glasarten und Glassubstitute, Kleb-, Dicht- und Dämmstoffe, Beschichtungsmaterialien sowie der Befestigungsmittel, Schleif- und Poliermittel, Holz, Kunststoffe und Metalle, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten verfügen und diese anwenden können |
| 4.5 | Über Grundkenntnisse der facheinschlägigen Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise und Verarbeitungshinweise verfügen |
| 4.6 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe |
| 4.7 | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Montageanleitungen usw. |
| 4.8 | Anfertigen von Skizzen, Schablonen und Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme sowie Übertragen von Maßen |
| 4.9 | Messen, Berechnen und Dokumentieren von berufsspezifischen Größen |
| 4.10 | Über Kenntnisse der Auswahl, des Transportes und der Lagerung von Glas, Holz, Kunststoffen, Metallen sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen verfügen und diese anwenden können |
| 4.11 | Mitarbeit beim auftragsbezogenen Auswählen und Überprüfen der Materialien |
| 4.12 | Über Kenntnisse des Herstellens (Aufstellen, Instand halten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten verfügen |
| 4.13 | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und Glassubstituten wie durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren |
| 4.14 | Anfertigen von Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitten an Glas, Glaserzeugnissen und Glassubstituten |
| 4.15 | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und anderen Werkstoffen wie zB durch Schneiden, Schleifen und Bohren sowie Anwenden von Befestigungs- und Verbindungstechniken |
| 4.16 | Beurteilen der Eignung von Unterkonstruktionen |
| 4.17 | Anfertigen und Montieren von Verglasungen |
| 4.18 | Über Kenntnisse des Wärme-, Brand- und Schallschutzes und der Sicherheitsgläser verfügen und diese anwenden können |
| 4.19 | Mitarbeit beim Ein- und Ausbauen von Glas (auch von Wärmeschutz-, Brandschutz-, Schallschutz- und Sicherheitsgläsern), Glaserzeugnissen und Glassubstituten sowie Herstellen von Not- und Reparaturverglasungen |
| 4.20 | Mitarbeit beim Herstellen von Abdichtungen, Verklebungen und Dämmungen |
| 4.21 | Mitarbeit beim Auswählen, Zurichten, Montieren und Prüfen von Zubehörteilen |
| 4.22 | Suchen, Finden und Instandsetzen von Fehlern und Funktionsstörungen an Zubehörteilen |
| 4.23 | Mitarbeit beim Herstellen, Montieren und Demontieren von Glaskonstruktionen |
| 4.24 | Mitarbeit beim Feststellen von Fehlern und Schäden sowie Instandsetzen und Reparieren von Glas und Glaskonstruktionen |
| 4.25 | Mitarbeit bei der materialgerechten Verpackung sowie Lagerung und Transport der Produkte |
| 4.26 | Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch |
| 4.27 | Über Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen verfügen |
| 4.28 | Über Kenntnisse der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung verfügen und Durchführen von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
| 4.29 | Über Kenntnisse der betriebsspezifischen Hard- und Software verfügen und diese anwenden können |
| 4.30 | Über Kenntnisse des Inhaltes und Zieles der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten verfügen |
| 4.31 | Über Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit insbesondere der Erste-Hilfe-Maßnahmen verfügen und diese anwenden können |
| 4.32 | Über Grundkenntnisse der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen verfügen |
| 4.33 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Über Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich verfügen; Über Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls verfügen |
(2) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Hauptmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden:
| Pos. | Hauptmodul Glasbau |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise insbesondere auch im Hinblick auf Reklamationen |
| 2. | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
| 3. | Erstellen von Entwürfen und Gestaltungsvorschlägen |
| 4. | Auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen der Materialien |
| 5. | Herstellen von Bilderrahmen (Zuschneiden, Verbinden, Verleimen, Verputzen) sowie Einrahmen von Bildern und Spiegeln |
| 6. | Veredeln von Glas durch mechanische Techniken (wie zB Glaskanten- und Flächenbearbeitung) sowie durch thermische Techniken (zB Biegen, Wölben, Verschmelzen) |
| 7. | Auswählen, Zurichten, Montieren und Prüfen der Zubehörteile für Glaskonstruktionen |
| 8. | Aufnahme von Naturmaßen |
| 9. | Herstellen, Montieren (mittels Halteprofilen, Beschlägen, Verklebungen) und Demontieren von Glaskonstruktionen |
| 10. | Feststellen von Fehlern und Schäden sowie Instandsetzen und Reparieren von Glaskonstruktionen |
| 11. | Herstellen von Abdichtungen, Verklebungen und Dämmungen |
| 12. | Auswählen, Montieren, Justieren und Prüfen von Beschlagteilen |
| 13. | Ein- und Ausbauen von Glas (auch von Wärmeschutz-, Brandschutz-, Schallschutz- und Sicherheitsgläsern), Glaserzeugnissen und Glassubstituten sowie Herstellen von Not- und Reparaturverglasungen |
| 14. | Materialgerechte Verpackung sowie Lagerung und Transport der Produkte |
| Pos. | Hauptmodul Glaskonstruktionen |
| 1. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise insbesondere auch im Hinblick auf Reklamationen |
| 2. | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
| 3. | Über Kenntnisse des Aufbaus und der Funktion von Bearbeitungsmaschinen zur Glas- und Glassubstitutenbearbeitung verfügen und diese anwenden können |
| 4. | Einrichten, Bedienen und Überwachen von Bearbeitungsmaschinen zur Glas- und Glassubstitutenbearbeitung |
| 5. | Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Bearbeitungsmaschinen zur Glas- und Glassubstitutenbearbeitung |
| 6. | Auswählen von Montage- und Befestigungssystemen und Herstellen von Unterkonstruktionen |
| 7. | Auswählen der Glaskonstruktionen unter Berücksichtigung von Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz und Sicherheit |
| 8. | Aufnehmen von Naturmaßen |
| 9. | Herstellen und Zusammenbauen von Teilen für Glaskonstruktionen |
| 10. | Auswählen, Montieren, Justieren und Prüfen von Beschlägen |
| 11. | Über Kenntnisse der Oberflächenbearbeitungstechniken und der Beschichtungsverfahren verfügen und diese anwenden können |
| 12. | Vorbereiten, Vorbehandeln und Beschichten von Teilen für Glaskonstruktionen |
| 13. | Herstellen, Montieren (mittels Halteprofilen, Beschlägen, Verklebungen) und Demontieren von Glaskonstruktionen |
| 14. | Herstellen von Abdichtungen, Verklebungen und Dämmungen |
| 15. | Feststellen von Fehlern und Schäden sowie Instandsetzen und Reparieren von Glaskonstruktionen |
| 16. | Materialgerechte Verpackung sowie Lagerung und Transport der Produkte |
(3) Zum Erwerb der Kompetenzen im Sinne des Berufsprofils ist der Lehrling bis zum Ende des gewählten Spezialmoduls in folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszubilden.
| Pos. | Spezialmodul Planung und Konstruktion |
| 1. | Beraten von Kunden in Fragen der Gestaltung von Glaskonstruktionen |
| 2. | Über Grundkenntnisse der Baustoffe, Bauökologie und der Bauphysik inklusive Statik verfügen |
| 3. | Über Grundkenntnisse der einschlägigen Normen und Bauvorschriften verfügen |
| 4. | Über Grundkenntnisse der Garantie, Gewährleistung und des Schadenersatzes verfügen |
| 5. | Über Kenntnisse der neuesten Trends im betrieblichen Produktbereich verfügen und diese anwenden können |
| 6. | Über Kenntnisse der berufsspezifischen EDV sowie Anwendung der betriebsspezifischen EDV und von verschiedenen Informationstechniken (zB Internet, Datenbanken) verfügen und diesen anwenden können |
| 7. | Über Kenntnisse der Möglichkeiten des Computereinsatzes bei der Gestaltung von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen für Glaskonstruktionen verfügen und diesen anwenden können |
| 8. | Erstellen von kreativen Entwurfszeichnungen von Hand und rechnergestützt |
| 9. | Planen, Entwerfen und kreatives Gestalten von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen für Glaskonstruktionen unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Werkstoff nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben |
| 10. | Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen für Glaskonstruktionen (zB Kalkulieren des Materialverbrauchs) |
| 11. | Auswählen und Zusammenstellen von Werkstoffen und Hilfsstoffen |
| 12. | Über Kenntnisse des Aufbaus und der Funktion von rechnergestützten Bearbeitungsmaschinen zur Glas- und Glassubstitutenbearbeitung verfügen |
| 13. | Über Kenntnis der betriebsspezifischen Kostenrechnung und Kalkulation verfügen und diese anwenden können |
| 14. | Anwenden von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen zur Erstellung von technischen Unterlagen wie zB Stücklisten und Dokumentationen |
| 15. | Über Grundkenntnisse des Projektmanagements und der Projektabwicklung verfügen |
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