§ 2 Fachliche Tätigkeit — Versicherungsvermittler - Verordnung
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeines
§ 2 Fachliche Tätigkeit
Rückverweise
Als fachliche Tätigkeit im Sinne dieser Verordnung gelten Tätigkeiten im Sinne von § 18 Abs. 3 GewO 1994.
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