BundesrechtVerordnungenFestsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Mai 2010

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Mai 2010

In Kraft seit 01. Mai 2010
Up-to-date

Art. 1

Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach § 21b Abs. 1 GehG für den Monat Mai 2010 wie folgt festgesetzt: