Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Mai 2010
Vorwort
Art. 1
Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach § 21b Abs. 1 GehG für den Monat Mai 2010 wie folgt festgesetzt:
Anhänge
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