Vorwort
§ 1
Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2010, wird in Kraft gesetzt.
§ 2
Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2010, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
§ 3
Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2010, wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.