BundesrechtVerordnungenWunschlaternenverordnung

Wunschlaternenverordnung

In Kraft seit 10. Dezember 2009
Up-to-date

§ 1 Begriffsbestimmungen

Gegenstand dieser Verordnung sind Miniatur-Heißluftballone, die mit einem Brenner (offene Flamme) zur Erzeugung von Heißluft betrieben werden. Sie werden unter Anderem auch als Wunschlaternen, Skylaternen, Himmelslaternen oder Glücksballone bezeichnet.

§ 2 Verbot des In-Verkehr-Bringens

Das In-Verkehr-Bringen von Miniatur-Heißluftballonen gemäß § 1 ist verboten.

§ 3 Schlussbestimmungen

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20. Dezember 2006, notifiziert (Notifikationsnummer 2009/0345/A).