BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2010

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2010

In Kraft seit 01. Dezember 2009
Up-to-date

Art. 1

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 mit 1,015 festgesetzt.