Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung nachstehender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden IUU-Fischerei):
1. Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ABl. Nr. L 286 vom 29.10.2008 S. 1,
2. Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ABl. Nr. L 280 vom 27.10.2009 S. 5.
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