§ 54 Wiederaufnahme des Verfahrens — Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien
Gliederung
VIII. Rechtsmittel Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch
§ 54 Wiederaufnahme des Verfahrens
Rückverweise
Die Wiederaufnahme eines durch Schiedsspruch abgeschlossenen Verfahrens ist nicht zulässig.
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