Die Verfahrenssprache des Schiedsgerichts ist deutsch. Die Parteien haben sich dieser Sprache bei allen schriftlichen Eingaben und bei mündlichen Verhandlungen zu bedienen.
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§ 41 Verfahrenssprache — Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien | GesetzeFinden.at