BundesrechtVerordnungenSchiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien§ 26

§ 26Bekanntmachungen

In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date

Bekanntmachungen, die nach dieser Schiedsgerichtsordnung vorzunehmen sind, haben in den allgemein zugänglichen Eingangsräumlichkeiten und auf der Internetseite der Börse www.boersewien.at zu erfolgen.

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