BundesrechtVerordnungenErrichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Dornbirn

In Kraft seit 02. September 2009
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2010 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.