(1) Der Dienstausweis hat folgende Daten zu enthalten:
1. Vorderseite (Bildseite)
a) Schriftzug „Dienstausweis Republik Österreich“,
b) Bundeswappen,
c) Lichtbild,
d) Schriftzug „BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“, „Bundessozialamt“ oder „Arbeitsinspektion“,
e) Schriftzug „Personalnummer“ und die Personalnummer.
2. Rückseite (Chipseite)
a) Chip,
b) Schriftzug „Ausstellungsdatum“ und das Datum,
c) gegebenenfalls Schriftzug „Dienststelle“ und die erforderliche Bezeichnung,
d) Vor- und Zuname sowie nachgewiesene akademische Grade,
e) Schriftzug „Geburtsdatum“ und das betreffende Datum,
f) aufgedruckte Unterschrift des Inhabers,
g) Schriftzug „a.sign premium“ und Kartennummer des Dienstausweises,
h) Schriftzug „Gebührenbefr. § 2 GebG“.
(2) Der Dienstausweis für Bedienstete der Zentralleitung enthält zusätzlich auf der Rückseite den Schriftzug „BM Arbeit, Soziales u Konsumentenschutz“ oder „BMASK – Zentral-Arbeitsinspektorat“.
(3) Ferner kann der Dienstausweis auf der Vorderseite (Bildseite) die Bezeichnung der Funktion und/oder einer bestimmten Befugnis enthalten.
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