(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; gleichzeitig tritt die Hormonverordnung BGBl. II Nr. 352/2005 außer Kraft.
(2) § 1, § 3, § 4, § 5 Abs. 2 und 4 sowie § 6 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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