Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 96/22/EG über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler Wirkung bzw. thyreostatischer Wirkung und von ß-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG, ABl. Nr. L125 vom 23. Mai 1996 S 3, in der Fassung der Richtlinie 2008/97/EG, ABl. Nr. L318 vom 28. November 2008 S. 9, in österreichisches Recht umgesetzt.
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