BundesrechtVerordnungenHormonverordnung 2009Anl. 3

Anl. 3

In Kraft seit 10. Juli 2009
Up-to-date
Lfd. Nr Stoffe (Spalte 1) Tiere (Spalte 2) Anwendungsgebiete (Spalte 3) Bedingungen (Spalte 4)
1 Testosteron und Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle durch Hydrolyse leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden Nutztiere, ausgenommen Nutztiere gemäß § 1 Z 2 Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren; Abbruch einer uner-wünschten Trächtigkeit nur als Injektion oder zur Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke in Form von Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
2 Allyltrenbolon (Altrenogest) Equiden Fruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren nur orale Anwendung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht
3 Beta-Agonisten Equiden Behandlung von Atemstörungen, Hufrollenerkrankungen und Hufrehe Verabreichung durch Tierärztin/Tierarzt oder unter deren/dessen unmittelbarer Aufsicht
4 Beta-Agonisten Equiden Induktion der Tokolyse Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abfohlens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
5 Beta-Agonisten Rinder ausgenommen Rinder gemäß § 1 Z 2 Induktion der Tokolyse Verabreichung nur als Injektion zum Zeitpunkt des Abkalbens durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt

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