BundesrechtVerordnungen30. und 31. Nachtrag zum Arzneibuch

30. und 31. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 10. Juni 2009
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachigen Fassungen des ersten und zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachträge 6.1 und 6.2, Amtliche österreichische Ausgaben, werden in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, sechste Ausgabe 2008, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten und zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachträge 6.1 und 6.2, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

§ 3

Die Nachträge 6.1 und 6.2 werden beim Verlag Österreich GmbH verlegt.