BundesrechtVerordnungenTransportbetontechnik-Ausbildungsordnung§ 3

§ 3Berufsbild

In Kraft seit 01. Juli 2009
Up-to-date

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Transportbetontechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes
2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
4. Kenntnis der Arbeitsvorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
5. Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
6. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
7. Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten
8. Kenntnis der facheinschlägigen Normen und Vorschriften
9. Anfertigen von Skizzen
10. Lesen und Interpretieren von technischen Unterlagen wie von Zeichnungen, Plänen, Normen, Vorschriften und Betriebsanleitungen
11. Grundkenntnisse der Physik
12. Grundkenntnisse der allgemeinen und anorganischen Chemie
13. Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen und Rezepturberechnungen
14. Grundkenntnisse der Betontechnologie wie Einteilung von Beton, Ausgangsstoffe, Betonchemie, Betoneinbau, Nachbehandlung und Kennzeichnung Kenntnis der Betontechnologie wie Einteilung von Beton, Ausgangsstoffe, Betonchemie, Betoneinbau, Nachbehandlung, Kennzeichnung, Verfahren zur Betonherstellung, Normanforderungen (Frisch- und Festbetonprüfungen), Betonentwurf
15. Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton Kenntnis der schädlichen Einflüsse wie Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft auf Beton
16. Kenntnis der Lagerung von Feststoffen und Flüssigkeiten sowie Umgang mit den betriebsspezifischen Lagereinrichtungen für Feststoffe und Flüssigkeiten
17. Kenntnis der Wirkungsweise und Funktion von Förderanlagen Bedienen und Überwachen von Förderanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme
18. Grundkenntnisse des Aufbaus und der Funktion der in der Betonherstellung (Gewinnung, Aufbereitung, Produktion, Veredelung) eingesetzten Apparate und Anlagen
19. Grundkenntnisse der Verfahren zur Herstellung sowie der Einsatzmöglichkeiten von Beton und Betonerzeugnissen Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Transportbeton sowie der Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Transportbeton auf Baustellen
20. Kenntnis des Materialflusses sowie des Zusammenwirkens der Apparate und Anlagen zur Produktherstellung
21. Kenntnis der Maßnahmen zur Betrieb- und Arbeitssicherheit der Produktionsstätte Sicherstellen der Betriebs- und Arbeitssicherheit der Produktionsstätte
22. Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Apparate und Anlagen zur Gewinnung von Rohstoffen Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur Gewinnung von Rohstoffen Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur Gewinnung von Rohstoffen
23. Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Apparate und Anlagen zur mechanischen und thermischen Aufbereitung (wie zB Zerkleinern, Waschen, Klassieren, Trennen, Trocknen) von Rohstoffen sowie der Verfahrenstechniken wie Nass- und Trockenaufbereitung Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur mechanischen oder thermischen Aufbereitung von Rohstoffen Einrichten, Bedienen und Überwachen der Apparate und Anlagen zur mechanischen oder thermischen Aufbereitung von Rohstoffen
24. Kenntnis der Lagerhaltung und Lagerverwaltung (Erfassung, Abrechnung) Erfassen und Abrechnen von Lagerbeständen
25. Kenntnis und Mitarbeit beim Entgegennehmen und Disponieren von Kundenbestellungen sowie beim Bestellen von evtl. notwendigen Dienstleistungen wie zB Betonpumpen, Fahrmischern oder baustofftechnischen Leistungen Entgegennehmen und Disponieren von Kundenbestellungen sowie Bestellen von evtl. notwendigen Dienstleistungen wie zB Betonpumpen, Fahrmischern oder baustofftechnischen Leistungen
26. Bestellen und Disponieren von Betonausgangsstoffen wie zB Zement, Gesteinskörnungen, Zusatzstoffen sowie auftragsgemäßes Disponieren von Mischungen mit genauer Zuteilung von Bindemitteln, Zuschlagstoffen und Wasser nach Masse- oder Raumteilen
27. Kenntnis des Aufbaus und der Funktion der Produktionsanlagen zur Herstellung von Transportbeton und Werkfrischmörtel Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Produktionsanlagen zur Herstellung von Transportbeton und Werkfrischmörtel nach Rezepturen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Produktionsanlagen zur Herstellung von Transportbeton und Werkfrischmörtel nach Rezepturen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme
28. Mitarbeit beim Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Wiederaufbereitungsanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen der Wiederaufbereitungsanlagen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme
29. Mitarbeit beim Planen von Aufträgen gemäß Liefertermin, Liefermenge und Transportmittel Planen von Aufträgen gemäß Liefertermin, Liefermenge und Transportmittel
30. Kenntnis der Versand- und Lieferbegleitpapiere Erstellen sowie Nachbearbeiten der Versand- und Lieferbegleitpapiere
31. Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren Umgang mit Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren
32. Kenntnis der Probenahme, Probenvorbereitung, Probenaufbereitung und der betriebsspezifischen Untersuchungen zur Kontrolle von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten sowie Durchführen von betriebspezifischen Probenahmen und Untersuchungen
33. Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten sowie Protokollieren und Auswerten von Arbeitsergebnissen mit und ohne EDV-Unterstützung
34. Handhaben und Kalibrieren von Mess- und Prüfgeräten Messen von mechanischen und elektrischen Größen
35. Grundlegende Fertigkeiten in der Werkstoffbearbeitung von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten
36. Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie zB Schrauben) und unlösbaren Verbindungen (wie zB Schweißen, Nieten, Löten, Kleben)
37. Kenntnis der Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik und Pneumatik
38. Durchführen von Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Produktionsanlagen und –apparaten
39. Durchführen einfacher Instandhaltungsarbeiten sowie Erkennen und Beseitigen von Störungen an Produktionsanlagen und –apparaten
40. Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
41. Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
42. Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Kenntnis und Anwendung des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation
43. Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
44. Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke
45. Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)
46. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
47. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten (zB Berufsreifeprüfung)
48. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
49. Kenntnis über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
50. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

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