Section Control-Messstreckenverordnung Graz Ost
Vorwort
§ 1
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 177,974 bis km 173,531 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
§ 2
Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.