(1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. März 2009 in Kraft.
(2) § 3, § 4, § 6, § 7 und § 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 30/2010 treten mit Ablauf des Tages der Verlautbarung dieser Verordnung in Kraft.
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