Rückverweise
Wer Mischfutter in Tankwagen oder Containern zur Lieferung an einen verwendenden Betrieb in einen anderen Mitgliedstaat verbringen will, hat der AMA ein Kontrollexemplar T5 im Sinne des Art. 912a Abs. 1 lit. c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 253 vom 11.10.1993, S.1, in zweifacher Ausfertigung mit den nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Eintragungen vorzulegen.
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