BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Freistadt

In Kraft seit 29. November 2008
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Freistadt errichtet.