Die Erhebungen und Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten im Inland und Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen sind jährlich, die Erhebung der Merkmale gemäß den Punkten 1.15 und 1.16 der Anlage I zu dieser Verordnung in zweijährigen Abständen, über das jeweils vorangegangene Kalender- oder Wirtschaftsjahr (Berichtsjahr), erstmals über das Berichtsjahr 2007, durchzuführen.
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