Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten gemäß dieser Verordnung statistische Erhebungen durchzuführen und die entsprechende Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten zu erstellen.
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