BundesrechtVerordnungenImmobilienfonds-Prospektinhalt-VerordnungAnl. 2

Anl. 2

In Kraft seit 06. September 2008
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Die Mietzinsausfallrate (Ertragsausfallrate) eines Immobilienfonds ist wie folgt zu berechnen:

Mietzinsausfallrate % = Mietzinsausfälle *100/Soll-Nettomietzinsen

Als Mietzinsausfälle gelten Leerstandsverluste (bewertet zum letztbezahlten Mietzins) auf Mietzinsen, sowie Inkassoverluste auf Mietzinsen.

Die veröffentlichte Mietzinsausfallrate soll der/den Perioden entsprechen, für welche die TER veröffentlicht wird.

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