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Bundesrecht
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Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 30. Juli 2008
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Anl. 2 — Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
Im Gesetz anzeigen
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(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage B
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