§ 33 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften — LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Gliederung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 33 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
Rückverweise
Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Keine Ergebnisse gefunden