BundesrechtVerordnungenÖsterreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung

Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung

In Kraft seit 04. Juli 2008
Up-to-date

Art. 1

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb eines Datenspeichersystems betraut, mit dem die Österreichische Nationalbibliothek ein elektronisches Archiv zur Sammlung österreichischer Websites zum Zwecke der Dokumentation für die Zukunft betreiben wird.