§ 8 Erstattungsbescheid — Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008
Gliederung
3. Abschnitt Erstattungsverfahren
§ 8 Erstattungsbescheid
Rückverweise
(1) Die AMA spricht über einen Antrag nach § 7 Abs. 1 bescheidmäßig ab.
(2) Ist der zu gewährende Erstattungssatz gleich Null, ist der Antrag nach Abs. 1 als unbegründet abzuweisen.
Keine Ergebnisse gefunden